Bauamt

Das Bauamt ist für Sie zuständig, wenn Sie Bauanträge und Bauvoranfragen einreichen möchten. Außerdem erhalten Sie von uns unterstützende Auskünfte zu Ihrem Bauvorhaben, Rechtsvorschriften in Form von Satzungen und die gültigen Bebauungspläne zum Download. Wir informieren Sie auf dieser Seite neben den Erschließungskosten über Projekte, wie das ISEK oder das Sanierungsgebiet Ortsmitte.

Bauanträge, Bauvoranfragen

Für Sie zum Download

Wasser, Kanal, Straßen

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Neuigkeiten

aus dem Bauamt

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit Veröffentlichungen und Bekanntmachungen aus unserem Bauamt. Alle älteren Beiträge können Sie über den Button durchstöbern. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Häufige Anliegen

Neben genehmigungspflichten Bauvorhaben gibt es verfahrensfreie Bauvorhaben, wobei die Einreichung von Antragsunterlagen grundsätzlich entfällt (z. B. Grenzgaragen, Geräteschuppen…). Es ist allerdings ratsam vorab prüfen zu lassen, ob nicht durch eine baurechtliche Vorschrift hierzu isolierte Befreiungen bzw. Abweichungen (z. B. Baugrenzenüberschreitung…) erforderlich sind. Gerne prüfen wir für Sie ob entsprechende Unterlagen für Ihr geplantes Bauvorhaben notwendig sind. Sollten tatsächlich Befreiungen bzw. Abweichungen erforderlich sein, so sind wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Ausfüllung der Formulare behilflich. Hierbei ist es erforderlich das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erteilen zu lassen.

Für das Errichten bzw. das Ändern einer genehmigungspflichtigen Anlage benötigen Sie grundsätzlich einen Bauantrag. Dieser wird von einem vorlageberechtigten Architekten erstellt, der die dazugehörigen Anlagen anfertigt. Der Bauantrag ist dreifach über die Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Die Unterlagen werden im Anschluss geprüft, für die nächste Gemeinderatssitzung vorbereitet und an das Landratsamt übermittelt. Nach Genehmigung durch das Landratsamt erhalten Sie die „rote Baumappe“ wieder zurück. Eine Beteiligung des Landratsamtes ist dann nicht notwendig, sofern das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und dieses den Festsetzungen entspricht. Die Genehmigung wird hierbei von der Verwaltung erteilt. Im Zuge Ihres Bauantrages raten wir Ihnen die angrenzenden Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.

Checkliste – Bauanträge
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste

Bei zweifelhaften Bauvorhaben raten wir Ihnen vor Einreichung eines endgültigen Bauantrages die Genehmigungsfähigkeit über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen. Diese ist in dreifacher Ausführung bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Das Antragsformular muss nicht durch einen vorlageberechtigten Architekten ausgefüllt werden. Zwingend erforderlich ist allerdings der amtliche Lageplan, den Sie ebenfalls bei uns bzw. beim Vermessungsamt gegen eine Gebühr von 36,- € erhalten. Die notwendigen Unterlagen sind unterhalb zum Download angeboten. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft, dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorgelegt und im Anschluss daran an das Landratsamt weitergeleitet. Nach Genehmigung erhalten Sie die „rote Baumappe“ zurück. Wir raten Ihnen Ihre Nachbarn zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.

Checkliste – Bauvoranfrage
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste

Der Bebauungsplan legt die verbindlichen Festsetzungen für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken fest und schafft somit das notwendige Baurecht. Während der Flächennutzungsplan lediglich eine vorausschauende Bauleitplanung darstellt, sind im Bebauungsplan detaillierte Vorgaben zu Bauweise, Nutzung und Erschließung enthalten. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Neben überplanten Gebieten gibt es auch Innerortsbereiche, die grundsätzlich bebaubar sind. Gerne informieren wir Sie darüber, ob Ihr Grundstück in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und welche Vorschriften für Ihr Bauvorhaben gelten. Unsere Bebauungs- und Flächennutzungspläne stehen Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung.

Für den Innerort von Pförring galt eine Veränderungssperre, die durch den Erlass des Bebauungsplan Innerorts aufgehoben ist. Dieser regelt die zulässige Bebauung in der Pförringer Ortsmitte. Die Pläne, Bekanntmachungen und textlichen Festsetzungen dazu finden Sie unterhalb bei den Bebauungsplänen.

Für Bauvorhaben in denkmalgeschützten Bereichen oder archäologisch relevanten Gebieten ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Mit diesem Formular können Bauherren die Erlaubnis für den Humusabtrag beim zuständigen Landratsamt Eichstätt beantragen. Bitte fügen Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1000 bei und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.

In unseren Satzungen sind die maßgeblichen Vorschriften und Regelungen für Bauvorhaben, Erschließungen und weitere kommunale Belange festgelegt. Sie dienen als rechtliche Grundlage und Orientierung für Bauherren, Grundstückseigentümer und Anwohner. Bitte informieren Sie sich vor Beginn eines Bauprojekts über die geltenden Bestimmungen, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

Wasser / Bauwasser
Wassermeister Herr Grimm, Mobil: 0171-3358039

Kanal
Kläranlage VG Pförring, Tel.: 08403/930030
Herr Schmailzl, Mobil: 0170-9863496
Herr Wölfl, Mobil: 0170-9857990

Strom
Bayernwerk Pfaffenhofen (Ortsteile: Pförring, Ettling, Wackerstein, Dötting & Gaden), Tel.: 08441-7500
Bayernwerk Parsberg (Ortsteile: Lobsing, Forchheim, Pirkenbrunn), Tel.: 09492-9500

Telefon / Internet
Telekom – Herr Bittl, Tel.: 0841-9730140, Fax: 0841-67007, E-Mail: wolfgang.bittl@telekom.de

Kaminkehrer
Florian Metz, Mobil: 0176-32153457
Regenfußmühle 3, 92355 Velburg

Erdgas
Peter Maniurka, Mobil: 0171-5319277

Bei Anschluss an die Wasserversorgung und den Kanal ist immer ein Ansprechpartner von der Wasserversorgung und von der Kläranlage zu beteiligen (Vor-Ort-Einsichtnahme erforderlich).

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Baugrundstück gesucht?!

Wenn sie Interesse an einem Baugrundstück in unserer Marktgemeinde haben, können Sie sich an unsere zentrale Bewerber-E-Mail wenden.
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Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept des Marktes Pförring (ISEK) sind die grundlegenden Entwicklungsvorstellungen, mit räumlichem Schwerpunkt in der Pförringer Ortsmitte, aufgezeigt. Das ISEK wurde in den Jahren 2017 bis 2020 aufgestellt und bildet zum Beispiel auch eine wichtige Grundlage im Kontext der Beantragung und Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln.

Aufbauend auf dem ISEK führt der Markt Pförring im Gebiet der Ortsmitte vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit dem Ziel durch, ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Dieses soll wiederum zum Beispiel auch das maßgebliche Fördergebiet zur Unterstützung des Marktes Pförring mit Finanzhilfen von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung sein.

Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept des Marktes Pförring (ISEK) sind die grundlegenden Entwicklungsvorstellungen, mit räumlichem Schwerpunkt in der Pförringer Ortsmitte, aufgezeigt. Das ISEK wurde in den Jahren 2017 bis 2020 aufgestellt und bildet zum Beispiel auch eine wichtige Grundlage im Kontext der Beantragung und Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln.

Aufbauend auf dem ISEK führt der Markt Pförring im Gebiet der Ortsmitte vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit dem Ziel durch, ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Dieses soll wiederum zum Beispiel auch das maßgebliche Fördergebiet zur Unterstützung des Marktes Pförring mit Finanzhilfen von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung sein.

Erschließungsbeiträge

Für die Erschließung eines Baugrundstückes fallen Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, den Kanal und für Erschließungsstraßen an. Die Beitragssätze für den Kanal- und Wasseranschluss sind in den jeweiligen Satzungen detailliert niedergeschrieben. In der Regel erhalten Sie nach Fertigstellung des Wohnhauses einen Endabrechnungsbescheid. Die Wasserversorgung wird durch den Wasserzweckverband Ingolstadt Ost & die Altmannsteiner Gruppe für Sie bereitgestellt. Bei einer Erschließung Ihres Grundstückes sind demnach folgende Beiträge zu entrichten:

Wasser

je 9,77
pro 1m² Geschossfläche (1/2)

je 1,61
pro 1m² Grundstücksfläche

Kanal

je 19,00 €
pro 1m² Geschossfläche (2)

je 3,00 €
pro 1m² Grundstücksfläche (3)

Straße

Straßen werden individuell nach den Baukosten der entsprechenden Straße berechnet.

zu 1: Für Grundstücke, die vor dem 31.12.2015 erschlossen werden gilt: Grundstücksfläche: 1,71 €/m² / Geschossfläche: 9,69 €/m² (2)
zu 1: Für die Grundstücke die ab dem 01.01.2018 erschlossen bzw. bezugsfertig errichtet werden gelten folgende Beitragssätze: je 1,71 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Grundstücksfläche (1) / je 10,41 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Geschossfläche (2)
zu 1: ACHTUNG: Die Ortsteile Forchheim, Lobsing & Pirkenbrunn werden durch den Wasserzweckverband Altmannsteiner Gruppe mit Wasser versorgt.
Es gelten folgende Beiträge:    Geschossfläche: je 5,45 €/m²     Grundstücksfläche: je 0,85€/m²
zu 1: ACHTUNG: Der Ortsteil Gaden wird durch den Wasserzweckverband Biburger Gruppe mit Wasser versorgt.
Siehe http://www.biburger-gruppe.de
zu 2: Geschossflächen sind Außenmaße des Wohngebäudes inklusive des Kellers
zu 3: Bei Versickerung des Oberflächenwassers auf dem eigenen Grundstück wird der Beitrag für die Grundstücksfläche nicht erhoben!