Bauamt2024-09-30T12:49:29+02:00

Bauamt

Das Bauamt ist für Sie zuständig, wenn Sie Bauanträge und Bauvoranfragen einreichen möchten. Außerdem erhalten Sie von uns unterstützende Auskünfte zu Ihrem Bauvorhaben, Rechtsvorschriften in Form von Satzungen und die gültigen Bebauungspläne zum Download. Wir informieren Sie auf dieser Seite neben den Erschließungskosten über Projekte, wie das ISEK oder das Sanierungsgebiet Ortsmitte.

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Bauplatzvergabe in Lobsing, Pirkenbrunn und Gaden bis 30.11.2024

Für die Baugebiete in Lobsing "An der Pirkenbrunner Straße" sowie "Lobsing West", in Gaden "Südlich Mauerner Straße" und in Pirkenbrunn "Pirkenbrunn West" läuft bis einschließlich 30.11.2024 die Bewerbungphase auf einen gemeindlichen Bauplatz.
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Bebauungsplan Riedenburger Straße Ost – 5. Änderung

4. November 2024|

Der Marktgemeinderat Pförring hat am 08.12.2022 beschlossen, für das Gebiet „Riedenburger Straße Ost – 5 Änderung“ dass die Grundstücke Fl.Nrn. 779/1 und 779 (westliche Teilfläche) je der Gemarkung Pförring für die Teilfläche Ost umfasst, einen qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § [...]

Sachstand Posthalteranwesen und Forstnerhaus

25. Juni 2024|

In der Juni-Sitzung des Marktgemeinderates hat auf Vermittlung von MGR Stefan Haser, Herr Architekt Humpl aus Mindelstetten eigeninitiativ einen Entwurf für die Überplanung des ehem. Posthalteranwesens und Forstnerhaus vorgestellt. Dieser Entwurf zeigt deutlich, wo die Interessen von Investoren (maximal dichte [...]

Häufige Anliegen

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Baugrundstück gesucht?!

Wenn sie Interesse an einem Baugrundstück in unserer Marktgemeinde haben, können Sie sich an unsere zentrale Bewerber-E-Mail wenden. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept des Marktes Pförring (ISEK) sind die grundlegenden Entwicklungsvorstellungen, mit räumlichem Schwerpunkt in der Pförringer Ortsmitte, aufgezeigt. Das ISEK wurde in den Jahren 2017 bis 2020 aufgestellt und bildet zum Beispiel auch eine wichtige Grundlage im Kontext der Beantragung und Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln.

Verfahren „Bebauungsplan Innerorts“ abgeschlossen

Für den Innerort von Pförring galt eine Veränderungssperre, die durch den Erlass des Bebauungsplan Innerorts aufgehoben ist. Dieser regelt die zulässige Bebauung in der Pförringer Ortsmitte. Die Pläne, Bekanntmachungen und textlichen Festsetzungen dazu finden Sie unterhalb bei den Bebauungsplänen.

Städtebauliche Sanierung in der Pförringer Ortsmitte

Aufbauend auf dem ISEK führt der Markt Pförring im Gebiet der Ortsmitte vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit dem Ziel durch, ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Dieses soll wiederum zum Beispiel auch das maßgebliche Fördergebiet zur Unterstützung des Marktes Pförring mit Finanzhilfen von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung sein.

Satzungen

Geltendes Ortsrecht können Sie zentral über folgende Seite abrufen:

Erschließungsbeiträge

Für die Erschließung eines Baugrundstückes fallen Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, den Kanal und für Erschließungsstraßen an. Die Beitragssätze für den Kanal- und Wasseranschluss sind in den jeweiligen Satzungen detailliert niedergeschrieben. In der Regel erhalten Sie nach Fertigstellung des Wohnhauses einen Endabrechnungsbescheid. Die Wasserversorgung wird durch den Wasserzweckverband Ingolstadt Ost & die Altmannsteiner Gruppe für Sie bereitgestellt. Bei einer Erschließung Ihres Grundstückes sind demnach folgende Beiträge zu entrichten:

Wasser (1)

je 9,77 pro 1m² Geschossfläche (2)
je 1,61 pro 1m² Grundstücksfläche

Kanal

je 19,00 € pro 1m² Geschossfläche (2)
je 3,00 € pro 1m² Grundstücksfläche (3)

Straßen

Straßen werden individuell nach den Baukosten der entsprechenden Straße berechnet.

zu 1: Für Grundstücke, die vor dem 31.12.2015 erschlossen werden gilt: Grundstücksfläche: 1,71 €/m² / Geschossfläche: 9,69 €/m² (2)
zu 1: Für die Grundstücke die ab dem 01.01.2018 erschlossen bzw. bezugsfertig errichtet werden gelten folgende Beitragssätze: je 1,71 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Grundstücksfläche (1) / je 10,41 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Geschossfläche (2)
zu 1: ACHTUNG: Die Ortsteile Forchheim, Lobsing & Pirkenbrunn werden durch den Wasserzweckverband Altmannsteiner Gruppe mit Wasser versorgt.
Es gelten folgende Beiträge:    Geschossfläche: je 5,45 €/m²     Grundstücksfläche: je 0,85€/m²
zu 1: ACHTUNG: Der Ortsteil Gaden wird durch den Wasserzweckverband Biburger Gruppe mit Wasser versorgt.
Siehe http://www.biburger-gruppe.de
zu 2: Geschossflächen sind Außenmaße des Wohngebäudes inklusive des Kellers
zu 3: Bei Versickerung des Oberflächenwassers auf dem eigenen Grundstück wird der Beitrag für die Grundstücksfläche nicht erhoben!

Leitung Bauamt
Attenni, Stefan

08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2

Stv. Leitung Bauamt
Schorner, Harald

08403/9292-33
harald.schorner@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.3

Technisches Bauamt
Nehm, Maria (BA)

08403/9292-31
maria.nehm@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.1

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