Bauamt
Das Bauamt ist für Sie zuständig, wenn Sie Bauanträge und Bauvoranfragen einreichen möchten. Außerdem erhalten Sie von uns unterstützende Auskünfte zu Ihrem Bauvorhaben, Rechtsvorschriften in Form von Satzungen und die gültigen Bebauungspläne zum Download. Wir informieren Sie auf dieser Seite neben den Erschließungskosten über Projekte, wie das ISEK oder das Sanierungsgebiet Ortsmitte.
Bauplatzvergabe in Lobsing, Pirkenbrunn und Gaden bis 30.11.2024
Bebauungsplan Riedenburger Straße Ost – 5. Änderung
Der Marktgemeinderat Pförring hat am 08.12.2022 beschlossen, für das Gebiet „Riedenburger Straße Ost – 5 Änderung“ dass die Grundstücke Fl.Nrn. 779/1 und 779 (westliche Teilfläche) je der Gemarkung Pförring für die Teilfläche Ost umfasst, einen qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § [...]
Bauplatzvergabe in Lobsing, Pirkenbrunn und Gaden bis 30.11.2024
Für die Baugebiete in Lobsing "An der Pirkenbrunner Straße" sowie "Lobsing West", in Gaden "Südlich Mauerner Straße" und in Pirkenbrunn "Pirkenbrunn West" läuft bis einschließlich 30.11.2024 die Bewerbungphase auf einen gemeindlichen Bauplatz.
Sachstand Posthalteranwesen und Forstnerhaus
In der Juni-Sitzung des Marktgemeinderates hat auf Vermittlung von MGR Stefan Haser, Herr Architekt Humpl aus Mindelstetten eigeninitiativ einen Entwurf für die Überplanung des ehem. Posthalteranwesens und Forstnerhaus vorgestellt. Dieser Entwurf zeigt deutlich, wo die Interessen von Investoren (maximal dichte [...]
Häufige Anliegen
Für das Errichten bzw. das Ändern einer genehmigungspflichtigen Anlage benötigen Sie grundsätzlich einen Bauantrag. Dieser wird von einem vorlageberechtigten Architekten erstellt, der die dazugehörigen Anlagen anfertigt. Der Bauantrag ist dreifach über die Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Die Unterlagen werden im Anschluss geprüft, für die nächste Gemeinderatssitzung vorbereitet und an das Landratsamt übermittelt. Nach Genehmigung durch das Landratsamt erhalten Sie die „rote Baumappe“ wieder zurück. Eine Beteiligung des Landratsamtes ist dann nicht notwendig, sofern das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und dieses den Festsetzungen entspricht. Die Genehmigung wird hierbei von der Verwaltung erteilt. Im Zuge Ihres Bauantrages raten wir Ihnen die angrenzenden Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste
Bei zweifelhaften Bauvorhaben raten wir Ihnen vor Einreichung eines endgültigen Bauantrages die Genehmigungsfähigkeit über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen. Diese ist in dreifacher Ausführung bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Das Antragsformular muss nicht durch einen vorlageberechtigten Architekten ausgefüllt werden. Zwingend erforderlich ist allerdings der amtliche Lageplan, den Sie ebenfalls bei uns bzw. beim Vermessungsamt gegen eine Gebühr von 36,- € erhalten. Die notwendigen Unterlagen sind unterhalb zum Download angeboten. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft, dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorgelegt und im Anschluss daran an das Landratsamt weitergeleitet. Nach Genehmigung erhalten Sie die „rote Baumappe“ zurück. Wir raten Ihnen Ihre Nachbarn zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste
Neben genehmigungspflichten Bauvorhaben gibt es verfahrensfreie Bauvorhaben, wobei die Einreichung von Antragsunterlagen grundsätzlich entfällt (z. B. Grenzgaragen, Geräteschuppen…). Es ist allerdings ratsam vorab prüfen zu lassen, ob nicht durch eine baurechtliche Vorschrift hierzu isolierte Befreiungen bzw. Abweichungen (z. B. Baugrenzenüberschreitung…) erforderlich sind. Gerne prüfen wir für Sie ob entsprechende Unterlagen für Ihr geplantes Bauvorhaben notwendig sind. Sollten tatsächlich Befreiungen bzw. Abweichungen erforderlich sein, so sind wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Ausfüllung der Formulare behilflich. Hierbei ist es erforderlich das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erteilen zu lassen.
Im Flächennutzungsplan ist die vorausschauende Bauleitplanung der Gemeinde geregelt. Der Flächennutzungsplan verschafft allerdings kein Baurecht. Erst durch die Überplanung eines Gebietes mit einem Bebauungsplan verschafft das notwendige Baurecht. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Im Bebauungsplan ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben detailliert geregelt. Neben mit Bebauunplänen überplanten Gebieten gibt es Innerortsbereiche, die grundsätlich bebaubar sind. Wir erteilen Ihnen gerne eine Auskunft darüber, in welchem Geltungsbereich Ihr Grundstück liegt und welche Vorschriften sich dadurch ergeben.
Baugrundstück gesucht?!
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept des Marktes Pförring (ISEK) sind die grundlegenden Entwicklungsvorstellungen, mit räumlichem Schwerpunkt in der Pförringer Ortsmitte, aufgezeigt. Das ISEK wurde in den Jahren 2017 bis 2020 aufgestellt und bildet zum Beispiel auch eine wichtige Grundlage im Kontext der Beantragung und Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln.
Verfahren „Bebauungsplan Innerorts“ abgeschlossen
Für den Innerort von Pförring galt eine Veränderungssperre, die durch den Erlass des Bebauungsplan Innerorts aufgehoben ist. Dieser regelt die zulässige Bebauung in der Pförringer Ortsmitte. Die Pläne, Bekanntmachungen und textlichen Festsetzungen dazu finden Sie unterhalb bei den Bebauungsplänen.
Städtebauliche Sanierung in der Pförringer Ortsmitte
Aufbauend auf dem ISEK führt der Markt Pförring im Gebiet der Ortsmitte vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit dem Ziel durch, ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Dieses soll wiederum zum Beispiel auch das maßgebliche Fördergebiet zur Unterstützung des Marktes Pförring mit Finanzhilfen von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung sein.
Downloads
Satzungen
Geltendes Ortsrecht können Sie zentral über folgende Seite abrufen:
Bebauungspläne
Erschließungsbeiträge
Für die Erschließung eines Baugrundstückes fallen Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, den Kanal und für Erschließungsstraßen an. Die Beitragssätze für den Kanal- und Wasseranschluss sind in den jeweiligen Satzungen detailliert niedergeschrieben. In der Regel erhalten Sie nach Fertigstellung des Wohnhauses einen Endabrechnungsbescheid. Die Wasserversorgung wird durch den Wasserzweckverband Ingolstadt Ost & die Altmannsteiner Gruppe für Sie bereitgestellt. Bei einer Erschließung Ihres Grundstückes sind demnach folgende Beiträge zu entrichten:
zu 1: Für Grundstücke, die vor dem 31.12.2015 erschlossen werden gilt: Grundstücksfläche: 1,71 €/m² / Geschossfläche: 9,69 €/m² (2)
zu 1: Für die Grundstücke die ab dem 01.01.2018 erschlossen bzw. bezugsfertig errichtet werden gelten folgende Beitragssätze: je 1,71 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Grundstücksfläche (1) / je 10,41 € pro 1m² zzgl. 7% MwSt. – Geschossfläche (2)
zu 1: ACHTUNG: Die Ortsteile Forchheim, Lobsing & Pirkenbrunn werden durch den Wasserzweckverband Altmannsteiner Gruppe mit Wasser versorgt.
Es gelten folgende Beiträge: Geschossfläche: je 5,45 €/m² Grundstücksfläche: je 0,85€/m²
zu 1: ACHTUNG: Der Ortsteil Gaden wird durch den Wasserzweckverband Biburger Gruppe mit Wasser versorgt.
Siehe http://www.biburger-gruppe.de
zu 2: Geschossflächen sind Außenmaße des Wohngebäudes inklusive des Kellers
zu 3: Bei Versickerung des Oberflächenwassers auf dem eigenen Grundstück wird der Beitrag für die Grundstücksfläche nicht erhoben!
Leitung Bauamt
Attenni, Stefan
08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2
Stv. Leitung Bauamt
Schorner, Harald
08403/9292-33
harald.schorner@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.3
Technisches Bauamt
Nehm, Maria (BA)
08403/9292-31
maria.nehm@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.1