Entgegen der Darstellung im Eichstätter Kurier vom 5. März 2024 gelten im Landkreis Eichstätt spezielle Entsorgungsvorschriften für Farbmaterialien:
– Farbeimer: Restentleert in den Gelben Sack; flüssige Reste vorher trocknen und dann im Restmüll entsorgen.
– Metallene Dosen und Tuben, Weißblech: In Dosencontainern entsorgen.
– Spraydosen: Leer und drucklos in Dosencontainer; mit Restinhalt zur Problemmüllsammlung.
– Lacke (mit Restinhalt): Ebenfalls zur Problemmüllsammlung.
Bitte folgen Sie diesen Vorgaben zur umweltgerechten Entsorgung. Bei Fragen hilft das Landratsamt Eichstätt, Abteilung Abfallwirtschaft und Entsorgung, gerne weiter. Helfen Sie mit, unseren Landkreis sauber und sicher zu halten.