Der Marktgemeinderat Pförring hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Planung ist erforderlich, um im Außenbereich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb eines Kindergartens sowie für eine Katastrophenschutzhalle zu schaffen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pförring ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.