Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Pförring für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lobsing“

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 07.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 168 und 1306 Gmkg. Lobsing, hinzu kommt eine CEF-Maßnahme auf dem Flurstück Nr. 1268, Gmkg. Lobsing. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung können auf der Homepage der Kommune unter https://pfoerring.de/bekanntmachungen/ in der Zeit vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die in §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bezogen auf den Vorgang bieten wir Ihnen ferner folgende Downloads an:
Bekanntmachung § 3 (2) PV Lobsing B-Plan
EI_Pförring_PV_Anumar_Fachbeitrag zur saP
Umweltrelevante Stellungnahmen
1206 PV Pförring vBBP_Entwurf
1206 PV Pförring VuEP_Entwurf
1206 vBBP Solarpark Pförring Begründung mit UB Entwurf

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt [siehe gesonderte Mustervorlage]. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)