In seiner Sitzung vom 06.06.2024 hat der Marktgemeinderat Pförring die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Östlich Friedhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Östlich Friedhofstraße“ umfasst folgende Punkte für den Bereich GEe:
- Änderung der Wand- und Gebäudehöhen
- Änderung der GRZ
- Änderung, dass Transformatoren-Häuschen außerhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfen (Nr. 4.4)
- Änderung Emissionskontingente (Nr. 9.3) – diese Werte werden nach Vorliegen eines neuen Gutachtens ergänzt
- Änderung unter Geländeveränderungen (Nr. 10)
- Änderung unter Nr. 12.1.2.3 Technische Anlagen zur solaren Nutzung
- Änderung unter Nr. 15.3 Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Änderungen im Detail sind im Planentwurf rot hinterlegt.
Der ursprüngliche Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Östlich Friedhofstraße“ bleibt unverändert. Das Plangebiet liegt im Norden von Pförring, westlich vom Mittersteigweg und südlich der Straße „Am Gewerbepark“. Der Geltungsbereich umfasst am südlichen Rand die Frankenstraße und am westlichen Rand einen Teilabschnitt der Friedhofstraße. Der südliche Teil umfasst die Wohnbebauung bzw. gemischte Bebauung beiderseits der Alemannen- bzw. südlich der Bajuwarenstraße. Nördlich der Bajuwarenstraße ist ein Gewerbegebiet ausgewiesen.
Mit den geplanten Änderungen soll zum einem dem Bedarf ortsansässiger Firmen Rechnung getragen werden und zum anderen eine zeitgemäße Nachverdichtung (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) verfolgt werden.
Mit der Ausarbeitung eines Änderungsentwurfes wurde das Ingenieurbüro WipflerPLAN, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen, beauftragt.
Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.