Städtebauliche Sanierung in der Pförringer Ortsmitte
Aufbauend auf dem ISEK führt der Markt Pförring im Gebiet der Ortsmitte vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB mit dem Ziel durch, ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Dieses soll wiederum zum Beispiel auch das maßgebliche Fördergebiet zur Unterstützung des Marktes Pförring mit Finanzhilfen von Bund und Land im Rahmen der Städtebauförderung sein. Im Zeitraum vom Donnerstag, den 12.12.2022 bis Donnerstag den 31.01.2023 findet die abschließende Bürgerbeteiligung statt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Pförring hat am 18.12.2018 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Untersuchungsgebiet ‚Ortsmitte Markt Pförring‘ beschlossen. Der Beschluss wurde am 11.01.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Zur Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte bereits eine Information der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerversammlung am 30.10.21. Die Eigentümer im Untersuchungsgebiet wurden mit Schreiben vom 18.08.21 über die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und die Absicht des Marktes Pförring, ein Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB förmlich festzulegen, informiert. Zugleich wurden die Eigentümer gebeten, die Untersuchungen mittels Angaben zu Ihren Gebäuden (Fragebogen) zu unterstützen. Zwischenzeitlich konnten bereits die öffentlichen Aufgabenträger beteiligt (§ 139 BauGB) und die Anregungen und Hinweise der maßgeblichen Ämter, Behörden, Versorgungsträger bzw. weiterer im öffentlichen Sinne tätiger Einrichtungen in den Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet werden.
Zu dem entsprechend ergänzten Entwurf erfolgt im Zeitraum vom 12. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 eine abschließende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (§ 137 BauGB). Der vollständige Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen ist unter folgendem Link abrufbar:
> PDF des Entwurfs zu den Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
> PDF des Lageplanes zum vorgesehenen Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pförring“ gemäß § 142 BauGB
Im Bauamt des Marktes Pförring liegen zudem im Zeitraum vom 12. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023, zu den üblichen Sprechzeiten, ein ausgedrucktes Exemplar des Entwurfes zu den Vorbereitenden Untersuchungen sowie ein ausgedruckter Lageplan des vorgesehenen Sanierungsgebietes „Ortsmitte Pförring“, zur Einsichtnahme bereit.
Haben Sie Anregungen und Hinweise? Dann rufen Sie uns gerne an (Telefon 08403-929232 ), schreiben Sie uns eine E-Mail (stefan.attenni@vg-pfoerring.de) oder besuchen Sie uns im Rathaus – wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!
- Siedlungsstruktur und Landschaft: Erhalt und Weiterentwicklung der einzigartigen Verknüpfung von Siedlungs- und Landschaftsstruktur im Bereich des Hauptortes Pförring, mit den Altarmen der Donau und dem Kelsbach.
- Städtebau, Mobilität, öffentlicher Raum und innerörtliche Grünstrukturen: Erhalt und Weiterentwicklung der alten und wertvollen Bausubstanz in der Ortsmitte von Pförring; unter besonderer Berücksichtigung funktionaler und gestalterischer Verträglichkeit; Aufwertung des öffentlichen Raumes.
- Demographische Entwicklung und soziale Infrastruktur: Besondere Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse junger und älterer Personen (Wohnungsangebote für alle Generationen) und Anpassung der sozialen Infrastruktur (z.B. Ärztehaus, selbstbestimmtes barrierefreies Wohnen).
- Wirtschaftliche Entwicklung und Versorgung: Sicherung der Nahversorgung in der Ortsmitte von Pförring; Weiterentwicklung der örtlicher Gewerbe- und Wirtschaftsstruktur im Bereich des Hauptortes (Gewerbegebiet) und in der Ortsmitte (z.B. Dienstleister).
- Region, Kultur und Tourismus: Bei der Verknüpfung mit dem regionalen Tourismus und besserer Bedingungen für die Gastronomie hat die Ortsmitte von Pförring eine Schlüsselrolle inne; Erhalt eigener Sehenswürdigkeiten, Ergänzung des Angebotes.
- Umwelt, Ökologie und Energie: Lösung der Hochwasserthematik am Kelsbach, Energetische Lösungen zur Einsparung von Energie, vor allem im Gebäudebereich; umweltfreundliche Mobilitätskonzepte.
Ebenfalls bereits im ISEK-Prozess wurden die maßgeblichen Handlungsfelder und ein erstes Maßnahmenkonzept herausgearbeitet. Um die strategischen Ziele, Handlungsfelder und vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam umsetzen zu können, bedarf es z.B. neben finanziellen Mitteln auch eines übergeordneten städtebaulichen Verfahrens im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme (s. hierzu auch den Button „4. Welches Verfahren ist mit der städtebaulichen Sanierung verbunden). Damit folgen der strategischen Zielstellung unmittelbar auch umsetzungsorientierte operative Ziele:
Operative Ziele – Ortsmitte Pförring
- Abgestimmtes Vorgehen: Die Umsetzung der strategischen Ziele soll im Kontext eines abgestimmten Vorgehens erfolgen, in der sich öffentliche und private Maßnahmen sinnvoll ebenso ergänzen wie öffentliche und private Bauherren und Träger koordiniert zusammenwirken können. Das vom Markt Pförring angestrebte Verfahren im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen stellt in diesem Sinne eine städtebauliche Gesamtmaßnahme dar.
- Öffentliche Maßnahmen als Initialprojekte für weitere Sanierungsmaßnahmen: Die bereits im ISEK-Prozess angedachten und weitere öffentliche Maßnahmen sollen gezielt als Initialprojekte für die gesamte Aufwertung der Ortsmitte und damit auch für weitere vor allem private Sanierungsmaßnahmen dienen. Zugleich ist es das operative Ziel der städtebaulichen Sanierung, diese Initialprojekte überhaupt zu ermöglichen, v.a. durch Unterstützung der Gemeinde mit Städtebauförderungsmitteln.
- Bündelung von Maßnahmen und Aktivitäten: Die heutigen und künftigen Anforderungen sind meist nur durch Bündelung von Kräften und Ressourcen zu lösen, dies gilt insbesondere bei allen Aufgaben und Aspekten welche mit dem Klimaschutz und der Klimaanpassung in Verbindung stehen. Neben der Bündelung fachlich-inhaltlicher Punkte kommt es v.a. auf die Bündelung der Aktivitäten öffentlicher und privater Akteure an, sei es bei der Bereitstellung umweltfreundlicher Energie, bei der Akquisition von Fördermitteln für energetische Projekte mit grundstücksübergreifendem Bezug oder bei der gemeinsamen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Hier sieht sich der Markt Pförring als Ansprechpartner und wichtiger öffentlicher Akteur.
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Integrierte städtebauliche Erneuerung: Der eingangs zitierte Wunsch, den historisch geprägten Ortskern zu erhalten und zugleich zukunftsfähig weiter zu entwickeln erfordert eine integrierte städtebauliche Erneuerung. Dazu gehört der in Aufstellung befindliche einfache Bebauungsplan zur Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung in der Ortsmitte, dazu gehört ferner die Unterstützung von privaten Sanierungsmaßnahmen soweit dies möglich ist und es bedarf auch einer klaren städtebaulichen Ausformulierung der Sanierungsziele um Kontinuität genauso zu ermöglichen wie die Vermeidung unverträglicher Entwicklungen im Gebiet. Diese Aspekte und Merkmale werden im Baugesetzbuch in besonderer Weise städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (städtebauliche Gesamtmaß-nahmen) zugeordnet, was wiederum das vorgesehene Sanierungsgebiet unterstreicht.
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Intensive Beteiligung und kontinuierlicher Dialog: Um eine so komplexe Aufgabe wie die städtebauliche Sanierung eines ganzen historisch gepräg-ten Ortskerns angehen und erfolgreich durchführen zu können, bedarf es einer intensiven Beteili-gung und eines kontinuierlichen Dialoges. Dieses Anliegen ist dem Markt Pförring sehr wichtig, über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung und Mitwirkung hinaus und steht ebenfalls in der Reihe der maßgeblichen operativen Ziele.
Eng verbunden mit den operativen Zielen ist das konkrete Maßnahmenkonzept, welches im künftigen Sanierungsgebiet umgesetzt werden soll. Dazu darf an dieser Stelle auf das ISEK Bezug genommen werden, in dem das bereits erarbeitete Maßnahmenkonzept ausführlich vorgestellt wird. Im weiteren Verlauf der Sanierung wird dieses entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Der Nutzen für Eigentümer, Mieter und Pächter besteht vor allem darin, dass über einzelne Maß-nahmen und Anstrengungen hinaus ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten ermöglicht wird: öffentliche und private Akteure können somit gemeinsam zu einer Verbesserung beitragen! Dieser Gedanke spiegelt zugleich wesentliche Aspekte der oben beschriebenen operativen Ziele wider. Dies soll an drei Beispielen veranschaulicht werden:
- Der Erfolg der Sanierung privater Grundstücke kann z.B. dadurch gesteigert werden, dass die angrenzenden Straßenräume von Mängeln (z.B. eingeschränkte Nutzbarkeit und mangelnde Attraktivität von Verkehrsflächen) befreit werden. Dies ist bei der Neugestaltung des Marktplatzes überzeugend gelungen und soll auch bei weiteren Straßenräumen so ermöglicht werden.
- Die Kooperation privater und öffentlicher Akteure ist auch ein zentraler Faktor bei der öffentlichen Unterstützung privater Gebäude- und Freiflächensanierungen. Die öffentliche Unterstützung kann dabei als direkte Förderung erfolgen, z.B. durch das kommunale Förderprogramm des Marktes Pförring im Rahmen der Städtebauförderung. Sie kann innerhalb des vorgesehenen förmlich festgelegten Sanierungsgebietes auch mittelbar dadurch ermöglicht werden, dass Eigentümer erhöhte steuerliche Absetzungen gemäß § 7 h Einkommensteuergesetz für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei erneuerungsbedürftigen und aus städtebaulichen Gründen zu erhaltenden Gebäuden (vgl. § 177 Baugesetzbuch) in Anspruch nehmen können, um ihre finanzielle Gesamtbelastung zu verringern. Auf das durch den Marktgemeinderat des Marktes Pförring Anfang 2021 beschlossene kommunale Programm wird Bezug genommen.
- Die Sanierung von Gebäuden und Erneuerung von Grundstücken ist meist mit hohen Kosten und Investitionen verbunden. Dazu bedarf es eines qualifizierten Gesamtkonzeptes und verlässlichen Handelns aller Beteiligten, um nachhaltige Maßnahmen realisieren zu können – miteinander und nicht gegeneinander. Das vorgesehene förmlich festgelegte Sanierungsgebiet soll den entsprechenden Rahmen bilden. In diesem Sinne und im Kontext zu den vorgesehenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist z.B. auch der bereits vom Markt Pförring in die Wege geleitete einfache Bebauungsplan zur Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung in der Ortsmitte zu sehen.
Städtebauliche und bauliche Maßnahmen rufen Kosten hervor, dies wirft die Frage auf, wer die Kosten für die in der Pförringer Ortsmitte vorgesehenen Maßnahmen tragen muss? Dies sei anhand einiger Beispiele veranschaulicht, die sich am sogenannten vereinfachten Sanierungsverfahren orientieren:
- Maßnahmen der Verbesserung von bereits bestehenden öffentlichen Verkehrsräumen sind bei Ortsstraßen durch den Markt Pförring (bei Kreisstraßen durch den Landkreis Eichstätt) zu veranlassen und zu finanzieren. Seit dem 01.01.2018 entfällt im Freistaat Bayern die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Dadurch werden Anlieger nicht mehr kostenmäßig unmittelbar beteiligt, wenn vorhandene Verkehrsanlagen ausgebaut bzw. verbessert werden. Zudem sollen nach Möglichkeit Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.
- Für Maßnahmen zur Verbesserung weiterer öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. öffentliche Grün- und Freiflächen sowie öffentliche Gebäude und Einrichtungen, ist ebenfalls zunächst die öffentliche Hand bzw. der entsprechende öffentliche Träger zuständig. Auch hier sollen nach Möglichkeit Finanzhilfen von Bund und Land unterstützend eingesetzt werden.
- Die Kosten für die privaten Erneuerungsmaßnahmen im Gebäudebestand bzw. auf den privaten Grundstücken tragen zunächst die Eigentümerinnen und Eigentümer, bzw. deren Beauftragte. Wie bereits dargelegt, sollen dazu aber auch nach Möglichkeit öffentliche Unterstützungen erfolgen.
Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf den abgebildeten Zeitstrahl Bezug genommen; dieser soll den vorgesehenen Ablauf zum Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und zur Vorbereitung des Sanierungsverfahrens veranschaulichen. Änderungen bleiben vorbehalten, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der CORONA-Entwicklung werden wir Sie aktuell informieren.
Der ISEK-Prozess erfolgte bereits mit intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Darauf aufbauend wird auch die Beteiligung zum Abschluss der vorbreitenden Untersuchungen und zur Vorbereitung des Sanierungsgebietes durchgeführt (vgl. auch § 137 Baugesetzbuch, Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen).
Bedingt durch die aktuelle CORONA-Situation ist eine auf persönliche Präsenz bezogene Form der Bürgerbeteiligung wie im ISEK-Prozess in diesem Jahr leider wohl noch nicht möglich. Dennoch werden weiterhin Beteiligungsmöglichkeiten angeboten:
- Informationen auf der Website und im INFOBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Pförring.
- Jederzeit mögliche Kontaktaufnahme mit der Verwaltung, z.B. bei Fragen und Interesse.
- Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer im Bereich des alten Ortskerns Pförring mit der Bitte um Mitwirkung und Unterstützung bei der Beurteilung des Gebäudebestandes.
- Veröffentlichung des Entwurfes der schriftlichen Zusammenfassung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen (mit Vorschlag zum Sanierungsverfahren), mit anschließender gemeinsamer Erörterung.
Die entsprechenden Termine und die Organisation werden noch bekannt gegeben.
Und so geht es weiter:
Nach Abschluss der Beteiligung werden die Ergebnisse ausgewertet und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Pförring“ gemäß § 142 BauGB vorbereitet. Der Beschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Pförring“ (Sanierungssatzung) wird ortsüblich bekannt gemacht.
Fachbereichsleiter Bauamt
Attenni, Stefan
08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2
DIS Dürsch Institut für Stadtentwicklung
Dr.-Ing. Dürsch
089/38898426
info@duersch-stadtentwicklung.de