Steuern & Abgaben
Als Gemeinde stellen wir die Infrastruktur und Versorgung für unsere Bürger sicher. Damit die Finanzierung gewährleistet ist, müssen wir Steuern, Beiträge und Gebühren einheben. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind kostendeckend zu kalkulieren und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Steuern
Kommunen steht das Aufkommen von Gewerbe- und Grundsteuer sowie deren Erhebung zu. Über einen durch das Finanzamt festgelegten Messbetrag ermittelt sich nach Multiplikation mit dem Hebesatz die jeweilig abzugebende Summe. Zudem sind Kommunen an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer beteiligt. Diese Abgaben werden allerdings durch über das Finanzamt Eichstätt erhoben und über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zugewiesen. Der Markt Pförring treibt darüberhinaus auch die Hundesteuer ein.
Folgende Steuern und Sätze gelten in unserem Gemeindegebiet:
Grundsteuer A = Hebesatz 320%
(Alle landwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
Grundsteuer B = Hebesatz 320%
(Alle bebauten und bebaubaren Grundstücke)
Gewerbesteuer = Hebesatz 350%
Hundesteuer
1. Hund: 25,-€/Jahr
2. Hund: 30,-€/Jahr
Kampfhunde: 400,-€/Jahr (Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Öffentliche Ordnung„)
Wasser & Abwasser
Gebühren werden fällig nach dem jährlichen Wasserverbrauch in m³. Dabei gilt derzeit, dass die Menge an verbrauchtem Frischwasser der Menge an Abwasser gleichgesetzt wird. Die Wasserversorgung wird für Sie von dem Wasserzweckverband Ingolstadt Ost und der Altmannsteiner Gruppe gewährleistet. Eine Endabrechnung der Verbrauchsgebühren erfolgt im Frühjahr des darauffolgenden Kalenderjahres. Über das Jahr hinweg werden Abschlagszahlungen erhoben, die auf den Durchschnittsverbrauch des vergangenen Jahres basiert. Derzeit gelten folgende Verbrauchsgebühren:
Wasser (WZV Ingolstadt Ost )
1,25€/m³ zzgl. 7% MwSt.
+ Zählermiete 10€ + ermäßigte MwSt.
Wasser (Altmannsteiner Gruppe – Forchheim, Lobsing, Pirkenbrunn )
WZV Altmannsteiner Gruppe
Wasser (Biburger Gruppe – Gaden )
http://www.biburger-gruppe.de
Abwasser
Schmutzwassergebühr: 3,84 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,39 €/m²
Die Gebührenerhebung für das Abwasser erfolgt seit dem 01.01.2019 durch die VG Pförring.
Abfall
Der Landkreis Eichstätt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren, die von den Kommunen erlassen und eingetrieben werden. Die monatliche Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem richtet sich nach der Anzahl, dem Fassungsvermögen, der Art und dem Turnus der Abholung der Müllbehältnisse. Der entsprechende Betrag wird vierteljährlich abgerechnet. Eine detaillierte Auflistung können Sie der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung entnehmen, die seit 01.01.2014 in Kraft getreten ist.
Weitere kommunale Abgaben
Neben den aufgeführten Steuern und Gebühren erhebt der Markt Pförring weitere Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Dazu zählen unter anderem Gebühren, die zu begleichen sind, wenn Sie sich z. B. einen Personalausweis ausstellen lassen oder Ihr Kind im Kindergarten betreut wird. Die entsprechenden Gebühren sind auf den jeweiligen Amts- und Einrichtungs-Seiten gesondert ausgewiesen und werden erhoben, sofern Sie eine Leistung in Anspruch nehmen.
Auskünfte Wasserversorgung
Attenni, Stefan
08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2
Sachbearbeiterin Abwasser & Finanzen
Huber, Andrea
08403/9292-19
andrea.huber.@vg-pfoerring.de
Zimmer 1.2