Satzungen & Ortsrecht
Als Gemeinde ist der Markt Pförring mit der Satzungsautonomie ausgestattet und hat laut Art. 28 Abs. 2 GG das Recht auf Selbstverwaltung. In Form von Satzungen und Verordnungen werden örtliche Rechtsnormen beschlossen. Stets sind wir darum bemüht Ihnen aktuellste Satzungen als Download anbieten zu können, weisen jedoch daraufhin, dass die rechtsgültigen Akten nur im Rathaus eingesehen werden können.