Keine Entnahme von Wasser aus dem Kelsbach
Auf Anfrage des Marktes Pförring informiert das Landratsamt Eichstätt: Gemäß § 27 (1) WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden [...]