Die militärische Luftfahrt im gesamten Marktgebiet stellt leider ein KO‐Kriterium für moderne binnenlandoptimierte Windenergieanlagen dar. Das gesamte Marktgebiet liegt im Zuständigkeitsbereich der militärischen Flugsicherung des Militärflugplatzes Manching der Bundeswehr. Das südliche Marktgebiet liegt innerhalb des Sektors SI4. Das nördliche Marktgebiet liegt innerhalb des 8 km Schutzsektors und somit gilt im gesamten Gebiet die Höhenbeschränkung der SI4. Die Höhenbeschränkung innerhalb der SI4 liegt bei 579m über NHN. Die Höhenlagen innerhalb des Marktgebietes liegen bei ca. 350m – 430m über Normalnull (NHN). Windenergieanlagen dürften somit eine maximale Bauhöhe (bis Flügelblattspitze) von 149m – 229m erreichen. Lediglich auf den niedrigsten Punkten innerhalb des Marktgebietes wären Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 229m genehmigungsfähig. Moderne binnanlandoptimierte Windenergieanlagen haben eine Gesamthöhe von ca. 250m. Windenergieanlagen in dieser Größe sind im Marktgebiet Pförring derzeit nicht genehmigungsfähig. Ob Windenergieanlagen mit einer Höhe von 200m – 229m auf den niedrigen Höhenpunkten im Marktgebiet wirtschaftlich betrieben werden können kann nur durch ein Ertragsgutachten durch einen Windgutachter eruiert werden.
Quelle: Beermann Energiesysteme GmbH