Der Markt Pförring beabsichtigt durch die Auswahl passender Flächen, den Einsatz erneuerbarer Energien unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen zu fördern. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO `Photovoltaik` für die Nutzung und Förderung solarer Strahlungsenergie im Gebiet des Marktes Pförring vor. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im Parallelverfahren. Konkreter Anlass für die FNP-Änderung ist die geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikan-lage auf den Flurstücken Fl.-Nr. 168 und 1306, Gmkg. Lobsing, auf einer landwirtschaftlichen Flä-che östlich und südlich von Lobsing eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten durch einen privaten Bauträger. Die Größe der Anlage soll inklusive der Flächen für die Eingrünung insgesamt ca. 12,08 ha betragen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Durch die Nutzung von Sonnenstrom wird kein klimaschädliches CO2 produziert und gleichzeitig werden wertvolle Res-sourcen geschont. Des Weiteren stärkt der Ausbau der dezentralen Energieversorgung die regiona-le Wertschöpfung und unterstützt damit den ländlichen Raum nachhaltig. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB ist die Nutzung erneuerbarer Energien in den Bauleitplänen beson-ders zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage veröffentlicht der Markt Pförring folgende Dokumente: