Ab heuer werden keine separaten Friedhofsgebührenbescheide mehr zugestellt. Die Abbuchung für fällige Grabstellen erfolgt automatisch zum 01.10.2022. Somit verlängert sich das Grabnutzungsrecht um ein weiteres Jahr. Eine eventuell gewünschte Grabauflösung ist nach Ablauf der Ruhefrist (Erdbestattungen 20 Jahre und Urnenbestattungen 15 Jahre) in vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung und auch nur in Schriftform durch den Grabnutzungsberechtigten möglich.