Auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis entfällt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Weiterhin ist jedoch zu anderen Personen möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands auf dem Wertstoffhof nicht möglich ist, empfiehlt das Landratsamt Eichstätt, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.