Illegale Wasserentnahmen, z. B. für Poolbefüllungen aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind kein Kavaliersdelikt

2021-05-05T10:54:14+02:005. Mai 2021|Allgemein, Bekanntmachungen|

Aufgrund der beginnenden Sommerzeit wird nochmals auf folgendes hinsichtlich Poolbefüllungen oder Gießwasserentnahme, sonstige Entnahmen etc. hingewiesen. • Ohne Genehmigung des Wasserzweckverbandes Ingolstadt-Ost darf keine Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten (z.B. Poolbefüllung) [...]

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