Die im Konjunkturpaket des Bundes enthaltene temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % betrifft auch den Bereich der Wasserversorgungsbetriebe der Gemeinde Oberdolling und den Wasserzweckverband Ingolstadt Ost.
Die Verwaltung teilt mit, dass für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung dem ermäßigten Steuersatz von 5 % (bisher 7%) unterliegt. Entscheidend ist der Ablesezeitpunkt für den Wasserzähler, liegt der in der zweiten Jahreshälfte 2020, so kommt der reduzierte Steuersatz von 5 % für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 zur Anwendung. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2020 wird der ermäßigte Steuersatz von 5 % an Sie weitergegeben.