Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Jagdgenossenschaften im März und April ihre Jahreshauptversammlungen kurzfristig absagen. Das Landratsamt Eichstätt teilt nun mit, dass aufgrund der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, die am 30.05.2020 in Kraft getreten ist, die im öffentlichen Raum einzuhaltenden Kontaktbeschränkungen u. a. nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gelten, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist. Damit ist grundsätzlich auch die Durchführung der Versammlungen der Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts wieder möglich. Es bleibt allerdings vorab zu prüfen, ob die Versammlung erforderlich ist, um Zusammenkünfte auf das nötige Maß zu beschränken. Als dringend nötige Tagesordnungspunkte kommen insbesondere die Neuwahl des Jagdvorstands sowie Beschlüsse über den Abschluss von Pachtverträgen in Betracht. Versammlungen, bei denen lediglich die alljährlichen Beschlüsse zu fassen sind, wie etwa die Entlastung der Vorstandschaft oder die Verwendung des Jagdpachtschillings, sollten deshalb bis auf Weiteres noch nicht einberufen werden. Die Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass, wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m eingehalten werden kann. Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz wie beispielsweise das Tragen von Gesichtsmasken und regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen sollten getroffen werden. Bei Jagdgenossenschaften, in denen aufgrund nicht durchgeführter Neuwahlen der Bürgermeister als sog. Notjagdvorsteher die vorübergehende Geschäftsführung übernommen hat, ist insbesondere darauf zu achten, dass die Einladung zur Jagdversammlung von ihm und nicht vom bisherigen Amtsinhaber unterzeichnet wird. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter Tel.-Nr. 08421/70233 oder 08421/70335.