Jetzt ist die richtige Zeit, um Hecken, Bäume und Sträucher in Gärten und Grundstücken einem umfassenden Rückschnitt zu unterziehen. Der Zeitraum von Oktober bis Februar ist laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ausdrücklich dafür vorgesehen, da viele Vögel in den Frühjahrs- und Sommermonaten in Hecken und Gebüschen brüten. Ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen von Gehölzen ist daher während dieser Zeit nicht erlaubt.

Der Schutz unserer heimischen Vogelwelt und weiterer Kleintiere hat dabei oberste Priorität. Hecken, Büsche und Sträucher bieten wertvolle Lebensräume und Nistmöglichkeiten, die besonders in der Brutzeit ungestört bleiben müssen. Durch das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen tragen Sie aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

Was ist zu beachten?

  • Zeitraum: Ein radikaler Rückschnitt oder die Entfernung von Hecken und Gehölzen ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt.
  • Leichte Pflegearbeiten: Pflege- und Formschnitte, die der Gesundheit der Pflanzen dienen, sind auch außerhalb dieses Zeitraums zulässig, sofern sie keine Tiere stören.
  • Gesetzliche Grundlage: Diese Regelung ergibt sich aus dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Bitte überprüfen Sie Ihre Hecken und Gehölze rechtzeitig und nehmen Sie notwendige Maßnahmen noch während der erlaubten Zeit vor. So schaffen Sie Klarheit auf Ihrem Grundstück und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Tierschutz.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an die Gemeinde wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!