Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in seinen Kommunen. Davon werden auch wir profitieren. Es werden damit die Weichen gesetzt, dass wir für die digitale Zukunft gerüstet sind. Deshalb wird sukzessiv im Bereich unserer Marktgemeinde die Anbindung an das schnelle Internet verbessert. Konkret bedeutet das, dass über eine Ausschreibung Partner für den Ausbau der Breitbandverbindung gewonnen werden. Nach Durchlauf des Förderverfahrens wird der Ausbau innerhalb eines Jahres für den im Verfahren ausgeschriebenen Bereich realisiert. Die heutigen Ausschreibungen haben zum Inhalt, dass Datenraten von mindestens 30 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s gewährleistet werden müssen.

Auf eine Anbindung jedes Haushaltes mit Glasfaser wird bis dato aus Kostengründen noch verzichtet, doch die eingesetzte Technologie soll auch in Zukunft noch erweiterbar sein. Im folgenden sind die einzelnen Teile der jeweiligen Verfahren aufgeführt, die vor allem von Netzbetreibern abgefragt werden und für Sie als Bürger nur wenig aussagekräftig sind. Bei Fragen zum Thema Breitband können Sie sich jedoch gerne an uns wenden bzw. sich über die örtlichen Medien informieren. Wir arbeiten daran, dass jedem Bürger und jedem Haushalt schon bald schnelles Internet zur Verfügung stehen wird.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Verwaltung
Herr Attenni, Stefan

Tel.: 08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de

Markt Pförring
Marktplatz 1, 85104 Pförring

Beratungsbüro
Breitbandberatung
Bayern GmbH
Tel.: 0151/68193222
Fax: 09181/4061334
walter.huber@breitbandberatung.de
www.breitbandberatung.de

BayGibitR – Breitband Förderverfahren – Aktuell

Der Markt Pförring beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Pförring für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente:
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

Der Markt Pförring veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
Adressliste (Excel)

Erstes Verfahren nach Gigabit-Richtline – Abgebrochen

Der Markt Pförring beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Pförring für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente:
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)

Der Markt Pförring veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 15.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung

Drittes Verfahren nach BbR – Abgebrochen

Über das 3. Verfahren werden die letzten, wenigen Versorgungslücken erschlossen und mit schnellem Internet versorgt. Das Verfahren musste allerdings abgebrochen werden, da sich keine Anbieter zur Umsetzung fanden.

Es wird ein Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) durchgeführt. Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Pförring gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Der Markt Pförring bittet daher, bis spätestens 01.02.2019 zu den Punkten in der offiziellen Bekanntmachung, die nachfolgend als Download bereitgestellt wird, Stellung zu nehmen:

DOWNLOADS
Bekanntmachung – Markterkundungsverfahren – 3. Verfahren
IST-Karte

ACHTUNG: Der Markt Pförring hat auf Grund fehlender Angebote der Netzbetreiber das 3.  Auswahlverfahren für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der BbR abgebrochen.

Zweites Verfahren nach BbR – Abgeschlossen

Alle im ersten Verfahren nicht berücksichtigten Versorgungslücken wurden im Rahmen des 2. Verfahrens erschlossen und mit einer Breitbandverbindung versorgt.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Pförring gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde Pförring bittet daher, bis spätestens 20.11.2015 1 zu nach-folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Die Marktgemeinde Pförring hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirt-schaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.

Im Rahmen der Markterkundung fordert die Marktgemeinde Pförring Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Gleichzeitig wird gebeten, auf Einträge in der Vecto-ring-Liste hinzuweisen.2

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Im Falle eines Eintrags in die Vectoring-Liste ist die Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle vorzulegen. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.

Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist dem Markt Pförring bis spätestens 20.12.2015 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“ 3 im Gemeindegebiet hat die Gemeinde die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (siehe untenstehend des Textes als Download bereitgestellt). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen wer-den.

Der Markt Pförring fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.

Markt Pförring 13.10.2015

1 Alle im Rahmen der Markterkundung relevanten Fristen (Äußerungsfrist Markterkundung, ggf. Vorlage eines detaillierten Zeit- und Projektplans, Anlauf der Investitionen) beginnen, sobald die Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht wurde.

2 Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist der Markterkundung mitgeteilt wurden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.

3 Ein „weißer NGA-Fleck“ liegt nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.

DOWNLOADS
Karte 2015-10-12

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Pföring im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde hat vom 16.10.2015 bis 20.11.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung wird nachfolgend veröffentlicht.

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2.Verfahren – Ergebnis Markterkundung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Marktgemeinde Pförring führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

ACHTUNG ÄNDERUNG: Die im Download „2. Auswahlverfahren…“ angegebene Frist wird auf den 23.08.2016 verlängert. Angebote müssen demnach spätestens bis zu diesem Tag um 18:00 Uhr abgegeben werden!

Zudem findet sich ein Schreibfehler unter Punkt 3a. Es sollte lauten: „Erschließungsgebiete 1-6“ (siehe Karte).

DOWNLOADS
Pfoerring K3 Stand 20160323
2.Auswahlverfahren einstufig 24052016

Bekanntmachung des Marktes Pförring bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern. Nachfolgend die Auswahlentscheidung des Marktes Pförring zum Download:

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Auswahlentscheidung Markt Pfoerring 2.Verfahren

Nachfolgend wird die Stellungnahme des Marktes Pförring bzgl. der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern bekannt gemacht. Der Markt Pförring bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag vorgenommen wurden – siehe Dowload.

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Stellungnahme bzgl. der Vorlage des Kooperationsvertrages

Erstes Verfahren nach BbR – Abgeschlossen

Das erste Förderverfahren ist bereits abgeschlossen. Der Breitbandausbau in den ausgeschriebenen Gebieten wird durch die Telekom GmbH geleistet. Die Umsetzung begann im November 2015 und wird innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger profitiert von dieser Maßnahme, durch die Verfügbarkeit höherer Bandbreiten. Alle im ersten Verfahren nicht berücksichtigten Versorgungslücken werden im Rahmen des 2. Verfahrens erschlossen.

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Der Markt Pförring hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich der Markt Pförring mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Privathaushalte und Unternehmer. Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt Pförring den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu waren die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs bestand die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Der Markt Pförring sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Verwaltung:
Herr Stefan Attenni
Tel.: 08403/9292-32
Mail: stefan.attenni(Bitte entfernen)@vg-pfoerring(Bitte entfernen).de

Breitbandpate:
Andreas Schmidt
Dorfstraße 4
85129 Oberdolling
Tel.: 0176/34609729
www.plattformpathos.com
andi(Bitte entfernen)@plattformpathos(Bitte entfernen).com

Beratungsbüro:
Breitbandberatung
Bayern GmbH
Tel.: 0151/68193222
Fax: 09181/4061334
Mail: walter.huber@breitbandberatung.de
www.breitbandberatung.de

DOWNLOADS
Ist-Versorgung
Schaetzung des eigenen Breitbandbedarfs
Hinweise Erlaeuterungen

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Der Markt Pförring hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben:

Der Markt Pförring hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt:

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Pförring gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Pförring ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Der Markt Pförring bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, dem Markt Pförring bis spätestens 04.08.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes Pförring kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Pförring mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Pförring, den 02.06.2014

gez.

Sammiller
1.Bürgermeister

Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich hierbei um eine Interkommunale Zusammenarbeit der drei Mitgliedsgemeinden Mindelstetten, Oberdolling und Pförring der Verwaltungsgemeinschaft Pförring handelt.

DOWNLOADS
Karte Bedarfsermittlung

Karte Ergebnis Bedarfsabfrage

Der Breitbandausbau geht in die nächste Runde. Im nächsten Schritt werden die Netzbetreiber dazu aufgefordert ein Angebot bezüglich des Ausbaus abzugeben. Nach der geplanten Auswertung und Beauftragung vorraussichtlich Ende März 2015, können die Arbeiten beginnen. Der Ausbau selbst wird 8 – 12 Monate dauern.

In diesem Zuge veröffentlicht die Marktgemeinde Pförring nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.

Das entsprechende Dokument steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

DOWNLOADS
Ergebnis Markterkundungsverfahren

Zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbaus eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet wird folgendes Auswahlverfahren veröffentlicht.

Die Marktgemeinde Pförring führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Ausbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Nachfolgend werden die Unterlagen der Bekanntmachung zum Download bereitgestellt.

Die Marktgemeinde Pförring  weist darauf hin, dass die vorläufigen Erschließungsgebiete der Marktgemeinde Pförring  mit den vorläufigen Erschließungsgebieten der Gemeinden Oberdolling und Mindelstetten in interkommunaler Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt wurden und diese auch parallel ausgeschrieben werden. Die vorläufigen Erschließungsgebiete der Gemeinden  sowie die zugehörigen Unterlagen zu dessen Auswahlverfahren finden Sie hier:

Gemeinde Mindelstetten:
http://mindelstetten.de/category/breitbandausbau/

Gemeinde Oberdolling:
http://oberdolling.de/index.asp?NAVIID={F41FE70A-057C-499F-B652-5433A50B2190}

DOWNLOADS
Auswahlverfahren einstufig
Karte
Muster Wirtschaftlichkeitsluecke

Eine weitere wichtige Hürde des Breitbandausbaus ist absolviert. Aus diesem Grund möchten wir Sie über die vorgesehene Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern informieren.

Der Markt Pförring beabsichtig, mit Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern zu schließen.

Am Auswahlverfahren haben sich nur zwei Bieter beteiligt, deren Angebote form- und fristgerecht eingegangen sind.

Unterhalb liegt Ihnen das entsprechende Dokument zum Download zur Verfügung.

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Auswahlentscheidung Anbieter

Das erste Förderverfahren ist nun abgeschlossen. Nachfolgend veröffentlicht der Markt Pförring eine Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur.

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Kooperationsvertrag – 1. Verfahren